Warmwassergeführte Wärmeerzeuger werden mittels einer Bauanzeige an die zuständige Baubehörde gemeldet,
anschließend sind nach der Fertigstellung durch den Heizungsbauer und dessen Befunde für die Baubehörde,
vom Rauchfangkehrermeister ein Endbefund sowie ein Abgasmessung (Erstprüfung) zu erfolgen. Anschließend
kann die Heizung in Verkehr gebracht werden.
Sollte nachstehend eine Kaminsanierung oder ein neues Abgassystem (Rauchfang) errrichtet worden sein, ist
dieses ebenfalls der Gemeinde zu melden, nachstehend erfolgt die Abnahme durch den Rauchfangkehrermeister
der Ihnen den Baubefund aushändigt für die einwandfreie Benützungsfreigabe bestätigt und der zuständigen
Baubehörde, vom Bauherrn übermittelt wird.
Einzelöfen die Warmluft geführt sind stellen ebenfalls eine Wärmeerzeuger dar, jedoch enfällt hier vom Gesetzgeber
ein Endbefund. Es sind hier die hierbei die Technisch Richtlinien des vorbeugenden Brandschutz zu beachten eine
Vor Ort Kontrolle über die Situierung des Ofens sowie der Einhaltung des Brandschutzes und der Anmeldung
sind vom Betreiber erforderlich.
Hingegen bei einer Abgasanlage (Rauchfang) ist ein Baubefund vom Rauchfangkehrermeister über
die Eignung erforderlich das somit der Warmluftgeführte Ofen in Betrieb genommen werden kann.
Einschlägige Gesetzesvorgaben :
Bauvorhaben : § 14 - § 17 NÖ Bauordnung 2015
Abgasmessung: § 32 (Warmwassergeführt ab 6 kw, alle drei Jahre nach Erstprüfung wiederkehrend durch den Betreiber)
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