Erklärung zur Informationspflicht Datenschutz der Rauchfangkehrerbetriebe
unseres Bundeslandes Niederösterreich.
Werte EigentümerInnen, Hausverwaltungen und Verfügungsberechtigte von Immobilien!
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist unseren Rauchfangkehrerbetrieben
ein besonderes Anliegen. Sie verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage
der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
In den folgenden Datenschutzinformationen informieren wir Sie
über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Tätigkeiten
der Rauchfangkehrer unseres Bundeslandes:
Um Ihre Rechte betreffend Ihrer personenbezogenen Daten geltend zu machen,
wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Geschäftsleitung Ihres
Rauchfangkehrerbetriebes, von wo aus Sie die gewünschten Antworten bekommen.
Ihre im Mail angegebenen Daten werden zwecks Bearbeitung der Anfrage
und für den Fall von Anschlussfragen im Rauchfangkehrerbetrieb sechs Monate gespeichert.
Diese Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung weitergegeben.
Ihr Rauchfangkehrerbetrieb verarbeitet grundsätzlich
(ohne zusätzliche Einwilligung durch Sie) folgende Datenarten von Ihnen:
⇒ Vorname
⇒ Nachname
⇒ Telefon- und Faxnummer
⇒ E-Mailadresse
⇒ Anschrift
⇒ INAN/BIC
⇒ UID-Nummer (nur bei Betrieben)
zum Zwecke der Kommunikation, Bearbeitung und Verrechnung
⇒ Im Rahmen seiner Kehr- und Prüftätigkeiten,
⇒ für Meldungen an Behörden bzw.
⇒ zur Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen entsprechend der geltenden Landesgesetze und
⇒ zur Erfüllung der von Ihnen beauftragten Gunstarbeiten
Folgende Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:
Daten |
Datenempfänger / Empfängerkategorie |
Empfängerland |
Adressdaten |
Behörden / Gemeinden |
Österreich |
Adressdaten, UID-Nr, Bankdaten |
Dienstleister der Steuerlegung |
Österreich |
Alle Daten s.o. |
Programmanbieter Rauchfangkehrersoftware |
Österreich |
Alle Daten s.o. |
Dienstleister der IT-Betreuung |
Österreich |
Name, Bankdaten |
Bankinstitute |
Österreich |
Adressdaten |
Post |
Österreich |
Telefon, E-Mail, Adressdaten |
Anbieter von Kommunikationsdiensten |
Österreich |
Zum Zwecke der Qualitätssicherung (gilt nur für Rauchfangkehrerbetriebe,
die am gemeinsamen Managementsystem der österreichischen Rauchfangkehrer teilnehmen,
siehe bitte www.rauchfangkehrer-zert.at), kann Ihr Name im Rahmen der Erfassung
von Kundenrückmeldungen an den Umwelt- und Qualitätsbeauftragten des gemeinsamen
Managementsystems, die EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH in
Wien vereinzelt weitergeleitet werden.
Die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen, in denen oben genannte Daten
enthalten sind, entnehmen Sie bitte folgender Liste Lösch- und Aufbewahrungsfristen:
Datenarten / Dokument |
Aufbewahrungs- bzw. Löschfrist |
Grundlage |
Unterlagen Feuerbeschau |
10 Jahre nach letztem Eintrag |
Ergibt sich aus Durchführungsperiode lt. NÖ FG 2015 |
Kehrbuch (Hausakte, Überprüfungsbücher oder Hauslisten), Messungen und Benützung/Nichtbenützung der Abgasanlage) |
Solange Gebäude steht |
NÖ FG 2015 § 20 (…für jedes Gebäude hat der Rfk. Aufzeichnungen zu führen
|
Alle anderen Aufzeichnungen (Mängelmeldungen und sonstige Überprüfungen) |
7 Jahre |
gemäß Feuerwehrgesetz 2015 § 20 sind Aufzeichnungen zu führen¸ (keine Angabe); Perioden bis zur nächsten Durchführung lt. NÖ Überprüfungs- und Kehrperioden VO sind kürzer 7 Jahre; BAO § 132 (2), UGB (7 Jahre) |
Belege des Rechnungswesens (Rechnungen, …)
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7 Jahre |
Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB) |
Aufzeichnungen zu Gunstarbeiten/Nebenarbeiten |
7 Jahre |
Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB) |
Entschädigungsklagen von Kunden (Haftpflichtversicherungs-unterlagen) |
3 Jahre |
Allgemeiner Schadenersatz nach § 1489 ABGB |
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung
und Widerspruch zu.
Dafür wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rauchfangkehrerbetrieb. Wenn Sie
glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt
oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden
sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die
Datenschutzbehörde zuständig.
Wir ersuchen Sie jedoch, im Falle eines vermuteten
Verstoßes sich zuerst mit Ihrem Rauchfangkehrerbetrieb in Verbindung zu setzen, damit
dieser die Thematik im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung aufklären und lösen kann.
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